Aktuell ist ein Nachweis im Sinne einer 2G- oder 3G-Regel beim Zugang zum Gebäude nicht mehr erforderlich. Auch die Maskenpflicht entfällt. Aus Gründen des vorbeugenden Infektionsschutzes empfehlen wir jedoch das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung der bekannten Mindestabstände.