Ortsleihe

Magazinbestand

Die Studienbibliothek ist eine Magazinbibliothek, daher ist der Großteil (rund 97%) des Bestandes für die Benutzer nicht direkt zugänglich. Bitte ermitteln Sie Signatur/Standort im Online-Katalog bzw. im Zettelkatalog der Bibliothek. Die gewünschten Bände werden für Sie aus dem Magazin geholt.


Ältere (vor 1900) und schonungsbedürftige Bestände können nur im Lesesaal benutzt werden. Nicht verleihbar sind daher auch Handschriften, Inkunabeln, Druckgraphik sowie andere Werke von besonderem Wert. Sie unterliegen besonderen Benutzungsbestimmungen. Zur Benutzung ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich.

Lesesaalbestand

Nicht verleihbar (Präsenzbestand) sind die Bestände des Lesesaals: Lexika, Enzyklopädien und andere Nachschlagewerke. Sie können ohne förmliche Zulassung benutzt werden. Ein Kopiergerät steht zur Verfügung.

Leihfrist, Mahnung, Ersatzbeschaffung

Leihfrist
Die Leihfrist für Bücher und Medien aus unserem Bestand beträgt 4 Wochen; maximal zwei Verlängerungen um je 4 Wochen erfolgen automatisch, sofern keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt. Weitere Verlängerungen oder Dauerleihgaben sind nicht möglich. Detaillierte Informationen über den Ausleihstatus und die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Bücher finden Sie auch in Ihrem persönlichen Ausleihkonto (OPAC).

Vormerkung
Für verliehene Bände können Sie sich vormerken lassen. Eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich; bereits verlängerte Bücher werden für Sie zurückgefordert.

Mahnung
Bitte geben Sie entliehene Bücher/Medien spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurück, da die Bibliothek sonst kostenpflichtig mahnt. Gleichzeitig wird das Benutzerkonto für weitere Ausleihen und Bestellungen gesperrt.
Die Fristüberwachung erfolgt automatisch im Ausleihsystem.

1. Mahnung 7,50 EUR, ggf. zuzüglich
2. Mahnung 10,00 EUR, ggf. zuzüglich
3. Mahnung 20,00 EUR (+ Porto), ggf. zuzüglich
4. Mahnung und Ausschluss von der Benutzung 50,00 EUR (+ Porto), ggf. zuzüglich
Kosten für Ersatzexemplar und Bearbeitung

Ersatzbeschaffung
Bitte gehen Sie mit den entliehenene Medien sorgsam um! Bei Beschädigung oder Verlust sind Sie zurr Ersatzbeschaffung verpflichtet. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall umgehend, damit keine unnötigen Mahnkosten entstehen.

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